Allgemeine Geschäftsbedingungen der CW-Consult Unternehmensberatung GmbH
(gültig ab 01.07.2024)
Die Fa. CW-Consult Unternehmensberatung GmbH (CW-Consult) bietet Beratungsdienstleistungen für Bereiche des Gesundheitswesens an. Firmensitz und
Gerichtsstand sind Innsbruck. Die Dienstleistungen unterteilen sich in die Bereiche Schulungen, Beratung und Organisation von Veranstaltungen und
individuelle Beratungen zu Unternehmensfragen jeder Art. Dementsprechend unterteilen sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die Sparten
Unternehmensberatung und Schulungen.
Schulungen
§ 1 Teilnahmebedingungen
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese in der Ankündigung gesondert angeführt und sind vom
Teilnehmer/von der Teilnehmerin zu erfüllen.
§ 2 Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die CW-Consult nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu
ihren Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax und E-Mail) oder persönlich entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
§ 3 Teilnehmerbeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können grundsätzlich nicht in Abzug gebracht werden. Teilzahlungen können
vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht
vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Die Teilnehmerbeiträge sind umsatzsteuerfrei gemäß §6 Abs 1 Z 11a UstG, enthalten somit keine
Umsatzsteuer.
§ 4 Lehreinheit (LE)
Die Dauer der Veranstaltungen ist in Lehreinheiten (LE) angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine Lehreinheit in 45 Minuten Unterricht und 5 Minuten Pause.
Änderungen sind in Absprache mit den Kursteilnehmern oder bei gesonderter Ankündigung möglich.
§ 5 Stornierungen
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann
eine Stornierung bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangsstempel) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 30 Kalendertage
vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 25 % verrechnet werden. Bei Abmeldungen, die später als 14 Kalendertage vor
Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 60 % verrechnet werden. Bei Stornierungen die später als 5 Kalendertage vor
Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 80 % verrechnet werden. Bei Stornierungen am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach
wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen vereinbart wurden. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom
Teilnehmer/von der Teilnehmerin ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den
Teilnehmerbeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Bei unvorhergesehener Erkrankung des
Teilnehmers/der Teilnehmerin ist eine ärztliche Bestätigung, die die Unmöglichkeit oder die Unzumutbarkeit des Kursbesuches bestätigt, nachzureichen.
§ 6 Rücktrittsrecht (=Widerrufsrecht)
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet (e-Shop), steht dem Teilnehmer/der
Teilnehmerin als Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 14 Kalendertagen gerechnet
ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die
Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
§ 7 Änderungen im Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung
von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Die CW-Consult muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-
innen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer/-innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers/der Trainerin oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf
Durchführung der Veranstaltung.
Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der CW-Consult sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig
notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen.
Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung
erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegebenes Konto oder durch Ausstellung einer Gutschrift. Für
nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert. Die CW-Consult kann keine Gewähr bei Druck- bzw.
Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.
§ 8 Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Die CW-Consult behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen Teilnehmern/-innen,
Vortragenden oder Mitarbeitern/-innen der CW-Consult führen, Teilnehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag
zurückzutreten. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt.
Bei Zahlungsverzug besteht für die CW-Consult die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt. Für Nachdrucke und Duplikate wird eine Bearbeitungsgebühr in
der Höhe von € 35,- in Rechnung gestellt.
§ 10 Prüfungen
Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 80% des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über
die Zulassung entscheidet die Kursleitung. Setzt sich eine Prüfung aus zwei Teilprüfungen zusammen, so ist zum positiven Erfolg jede Teilprüfung positiv zu
absolvieren. Schriftlich abgelegte Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt.
§ 11 Skripten, Arbeitsunterlagen
Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben,
grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Die von der CW-Consult zur Verfügung gestellten
Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt ,verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden.
§ 12 Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens der CW-Consult GmbH keine Haftung
übernommen. Aus der Anwendung der bei der CW-Consult erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der CW-Consult GmbH
gemacht werden.
§ 13 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der CW-Consult.
(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmenssitz der CW-Consult zuständig.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in der
deutschen Sprache angeboten.
CW-Consult Unternehmensberatung GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024 - Auszug Schulungen
AGB siehe auch unter www.cw-consult.at